Social-Media-Angaben im DS-160: Was du wissen musst
Seit 2019 verlangt das DS-160 die Angabe von Social-Media-Kennungen. Hier steht, was das für deinen Antrag bedeutet.
Was Offiziell Verlangt Wird
Das DS-160, der Online-Antrag für Nichteinwanderungsvisa, fragt alle Antragsteller nach den in den letzten 5 Jahren genutzten Social-Media-Kennungen.
- Anzugeben sind Benutzernamen für Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter/X und weitere
- Das Formular deckt die letzten 5 Jahre Social-Media-Aktivität ab
- Konsularbeamte dürfen die öffentlich zugänglichen Inhalte dieser Konten prüfen
Source: US-Außenministerium, 22 CFR Teil 41 (2019)
What is Public vs Private
Understanding what visa officers can actually see on each platform without logging in.
X (Twitter)
Häufige Fehler beim DS-160
Diese Fehler führen regelmäßig zu Problemen:
Aktive Konten Weglassen
Ein genutztes Konto nicht anzugeben, kann als Falschangabe gewertet werden, wenn es auffällt.
Widersprüchliche Angaben zum Job
Dein LinkedIn-Verlauf sollte exakt zum Beschäftigungsteil des DS-160 passen.
Hinweise auf Einwanderungsabsicht
Öffentliche Posts über einen dauerhaften Umzug widersprechen der Nichteinwanderungsabsicht.
Sieh, Was Visabeamte Über Dich Sehen — Kostenlos
In nur 3 Minuten erhältst du einen Bericht, der zeigt, was auf deinen Profilen öffentlich sichtbar ist. Behebe Probleme vor dem Interview — nicht nach einer Ablehnung.
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